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    Faire Sozialhilfe - Eine Aktion gegen Leistungskürzungen im Kanton Bern

    Abstimmung zum neuen Sozialhilfegesetz: Ein kirchlicher Appell von Daniel Winkler

    20. März 2019

    Das revidierte Sozialhilfegesetz, das im Kanton Bern am 19. Mai zur Abstimmung kommt, wirft hohe Wellen. Man will bei den Sozialhilfebeziehenden sparen. Der von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) errechnete Betrag von Fr. 977.- für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Mobilität, Strom, Telefon, Fernsehgebühren usw. wird als zu hoch eingestuft. Mit Krankenversicherung und Miete liegen die Kosten für eine Einzelperson bei ca. Fr. 2200.- pro Monat. Die Argumentation, den Abbau der Sozialhilfegelder mit Anreizleistungen zu kompensieren, scheint auf den ersten Blick plausibel. Bei genauerem Hinsehen sind es aber reine Sparmassnahmen auf dem Rücken der Schwächsten. Betroffen sind viele alleinerziehende Mütter mit Kindern. Von den 46‘500 Sozialhilfebeziehenden im Kanton Bern sind über 30% Kinder!

    Bescheid wissen die Sozialdienste, die direkten Kontakt zu den Betroffenen haben. Und dort ist der Tenor eindeutig: Viele Sozialhilfebeziehende zittern jedes Quartal der neuen Stromrechnung entgegen und wissen nicht, ob sie diese bezahlen können. Es ist eine Errungenschaft einer Gesellschaft, wenn Menschen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, nicht hungern und ebenso wenig auf ein Minimum an gesellschaftlicher Partizipation verzichten müssen. Die Sozialhilfe ermöglicht ihnen ein menschenwürdiges Leben. Will man diese Errungenschaft nun tatsächlich preisgeben?

    «Viele Sozialhilfebeziehende zittern jedes Quartal der neuen Stromrechnung entgegen und wissen nicht, ob sie diese bezahlen können.»

    Für unsere Kirche, die sich auf die Bibel gründet, ist das Engagement für Menschen in Not eine Pflicht. Das Evangelium Jesu Christi ist zuallererst eine gute Nachricht für die Armen und vom Leben Gebeutelten. Es nimmt nicht Partei für die Starken, Erfolgreichen und Lebenssicheren. Sie haben bereits ihre Lobby. Christus und mit ihm unsere Kirche stehen auf der Seite der Schwachen und Bedrängten. Dass Arme verdächtigt werden, auf Kosten anderer zu leben, ihnen Misstrauen entgegenschlägt, sie als Sündenböcke hinhalten müssen oder – wie in der heutigen Zeit – Opfer einer Neidgesellschaft werden, ist ein uraltes Phänomen. In der Geschichte steht dafür der Begriff der «Armenhatz»: Im 17. Jh. schob die Almosenkammer der patrizischen Berner Obrigkeit Fürsorgefälle ab, um Geld zu sparen. Arme Dörfler wurden im 19. Jh. mit etwas Reisegeld zur Auswanderung gezwungen, um die Fürsorgekasse zu entlasten. «Armenhatz» soll der Vergangenheit angehören.

    «Für die meisten Sozialhilfebeziehenden ist es eine Demütigung, arbeitslos zu sein.»

    Arbeiten zu können gehört zur Würde des Menschen und ist wohl einer der wichtigsten Sinnstifter. Für die meisten Sozialhilfebeziehenden ist es eine Demütigung arbeitslos zu sein. Und immerhin arbeitet fast ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden und ist nur ergänzend auf die Sozialhilfe angewiesen. Bloss eine Minderheit hat es sich in der Sozialhilfe «bequem» eingerichtet, sofern das überhaupt möglich ist. Darf der Massstab für den Umgang an den schwächsten Gliedern dieser Gruppe angelegt werden? Genau dieser Verdacht steht im Raum, wenn eine willkürliche Kürzung der Sozialhilfegelder geplant ist. Darf es sein, dass diese ohnehin nicht auf der Sonnseite des Lebens stehenden Menschen nun zusätzlich bestraft werden. Halten wir an dieser Errungenschaft fest, dass allen Menschen in unserem Land genügend Mittel für ein würdevolles Leben zur Verfügung stehen!

    Daniel Winkler (Jg. 1967) ist seit 2005 ev.-ref. Pfarrer in Riggisberg im Kanton Bern. Er ist verheiratet und hat vier Töchter.

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